Kirchliche Studienbegleitung – was ist das?
Im August 2005 hat Erzbischof Robert Zollitsch für alle Hochschulen auf dem Gebiet der Erzdiözese Freiburg die Kirchliche Studienbegleitung verpflichtend eingeführt. Sie richtet sich an alle Studierenden der Katholischen Theologie mit dem Berufsziel ReligionslehrerIn.
Kirchliche Studienbegleitung – wozu überhaupt?
Der Religionsunterricht wird als ordentliches Lehrfach (verankert im Grundgesetz, in der Landesverfassung und dem Schulgesetz BW) an öffentlichen Schulen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften, in Ihrem Fall der Katholischen Kirche, erteilt.
Die Religionsgemeinschaft bevollmächtigt die Lehrkraft dazu Religion zu unterrichten. Dies geschieht durch die Verleihung der Missio canonica (der kirchlichen Lehrerlaubnis) durch den Ortsbischof.
Kirchliche Studienbegleitung – was bringt mir das und was muss ich tun?
Damit Sie nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums die Missio Canonica beantragen können, nehmen Sie während Ihres Studiums an verschiedenen, verbindlichen Elemente der Kirchlichen Studienbegleitung teil und weisen dies in einem Studienbegleitbrief nach.
Auf diesem Weg beraten und unterstützen wir Sie gerne!